Welche Rechtsform ist für das neue Start-up optimal? Wie erstellt man einen durchdachten Businessplan? Mit unserer Fachkenntnis und unserer Erfahrung starten Sie noch erfolgreicher in die Selbstständigkeit. Wir begleiten Sie gerne bei der erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens und beraten Sie in allen steuerrechtlichen Fragestellungen.
Unser Know-how für Ihr erfolgreiches Start-up
Prüfung Ihrer Geschäftsidee auf Umsetzbarkeit
gemeinsame Erarbeitung eines Konzepts
Konkurrenzanalyse
Beratung bei der Wahl der Rechtsform in steuerlicher Hinsicht
Erstellung eines durchdachten Businessplans
Unterstützung bei Finanzgesprächen
Beratung hinsichtlich Gründungsförderungen und Hilfe bei der Antragstellung
Erarbeitung Finanzplanung für die ersten Jahre
Zeit- und Rentabilitätspläne mit Kosten- und Ertragsentwicklung
Berechnung voraussichtlicher Break-Even-Punkte
Energiewirtschaft
Durch meine langjährige Tätigkeit in der Energieversorgung stehe ich Ihnen als Experte für die Energie- und Stromsteuer sowie Fragen zum KWK-G und EEG zur Seite. Durch unsere Tätigkeit in den Verbänden VKU und BDEW und über 10 jähriger Erfahrung bei der Betreuung energiesteuerlicher Themen können Sie auf uns zählen.
Vorsprung durch Wissen
Einrichtung von Tax Compliance Management Systemen nach IDW PS 980 bei Energieversorgern
Beratung hinsichtlich energie- und stromsteuerlicher Fragestellungen und Steuerrechtsänderungen
Erstellung von Strom- und Energiesteueranmeldungen und Entlastungsanträgen
Korrespondenz mit dem Hauptzollamt, Hilfestellung bei Problemen, Einspruchsverfahren etc.
Prüfung der Steuerbescheide, Rechtsbehelfsverfahren
Steuerberatung
Sie sind auf der Suche nach einer maßgeschneiderten und top-modernen Steuerberatung?Sie wollen den neuesten Stand der Technik nutzen und Digitalisierung ist für Sie kein Fremdwort? Professionell und verlässlich unterstützen wir Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten sowie bei der Planung Ihrer unternehmerischen Zukunft.
Das können wir für Sie leisten
Individuell geschnürte Leistungspakete für Existenzgründer
kontinuierliche Information über bedeutsame Neuerungen im Steuerrecht
Erstellung von Jahresabschlüssen: Bilanz bzw. Einnahmenüberschussrechnung
Steuerplanung zur Optimierung der Steuerbelastung
Vertretung in Steuerstrafverfahren gegenüber der Bußgeld- und Strafsachenstelle
Erledigung des betrieblichen Rechnungswesens (laufende Anlage-, Finanz- und Lohnbuchhaltung)
Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen, juristische Personen und Unternehmen
Antragstellung in steuerlichen Angelegenheiten, wie z. B. Stundung von Steuerschulden, Herabsetzung von Steuervorauszahlungen oder Verlängerung von Abgabefristen
Wir unterstützen Sie gerne auch bei diesen Fragestellungen
Unterstützung bei der privaten Finanz- und Vermögensplanung
Planung von Liquidationen, Neu- und Umgründungen in steuerlicher Hinsicht
Steuerplanung und Strategieentwicklung
Beratung und Schulung Ihrer Buchhaltungsmitarbeiter
Sanierungsberatung
Unterstützung bei Finanzgesprächen mit Banken
Abwicklung von Betriebsprüfungen
Beratung im Zusammenhang mit digitalisiertem Rechnungswesen
steuergutachtliche Tätigkeiten
Finanzbuchhaltung
Sie möchten Ihre Finanzbuchhaltung outsourcen und sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren? Sie möchten top-moderne Buchhaltung, die digital erfolgt und „state of the art“ ist? Gerne übernehmen wir alle Aufgaben in diesem Zusammenhang. Sie erfahren dadurch zeitliche Entlastung und profitieren von unserem umfassenden Reporting-Service.
Das können wir für Sie leisten
Digitaler Zugang des Mandanten auf seine Auswertungen via Website und App
kontinuierliche Abstimmung Ihrer Konten und Reporting über Ihren Geschäftsverlauf
Organisation des Rechnungswesens
Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und moderne, digitalisierte Erfassung z.B. via DATEV Unternehmen Online
Erstellung kurzfristiger Erfolgsrechnungen
Verwaltung offener Posten von Kunden und Lieferanten
Lohnbuchhaltung
Was muss bei der Abrechnung von Überstunden oder Reisekosten beachtet werden? Worauf ist bei Anmeldungen von Arbeitnehmern zu achten? Im Rahmen einer korrekten Lohnbuchhaltung sind viele Bestimmungen zu berücksichtigen. Wir stellen Ihnen unser umfassendes Know-how gerne zur Verfügung.
Unser Leistungsangebot - gerne auch maßgeschneidert
An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
Berechnung laufender Lohnabgaben
steuerrechtliche Beratung bei Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen
Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung steuerpflichtiger und sozialversicherungspflichtiger Bestandteile
laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
Onlineverbindung zu Sozialversicherungsträger und Finanzamt
Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Klärung steuerrechtlicher Zweifelsfragen
Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
Jahresabschluss
Was ist beim Jahresabschluss zu beachten und welche Vorschriften sind einzuhalten? Die steuerverschärfende Rechtslage macht die Erstellung des Jahresabschlusses zunehmend komplex. Unser Team steht Ihnen gerne mit umfassendem Know-how zur Verfügung.
Ihr Jahresabschluss in besten Händen
Erstellung Jahresabschluss gemäß handels- und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben
Unterstützung bei Optimierungsentscheidungen
Erstellung einfacher Bescheinigungen oder in der Qualität eines Bestätigungsvermerks
auf Wunsch Begleitung und Unterstützung bei Gesprächen mit der Hausbank
Einkommensteuererklärung
Was ist bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung zu beachten? Wie können Steuervorteile realisiert werden? Wir erstellen gerne Ihre Einkommensteuererklärung und unterstützen Sie bei der Definition steueroptimaler Lösungen.
Unser Know-how, Ihr Vorteil
aktuelles Wissen betreffend Gesetzeslage und Steuerrechtsänderungen
umfassende Unterstützung bei der Übergabe Ihrer Unterlagen/Daten an uns
Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
Prüfung Ihres Steuerbescheids
Unterstützung bei Einsprüchen bzw. Stundungs- oder Steuerherabsetzungsanträgen
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Sehr geehrte Mandanten,
gerne sind wir ab sofort wieder persönlich für Sie vor Ort und unterstützen Sie in Corona-Zeiten u.a. auch mit Anträgen auf Corona-Überbrückungshilfe sowie Kurzarbeitergeld für Ihre Mitarbeiter.
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